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Gutachten rügt Blockierung der Stadtwerke durch die Landesregierung NRW
Die von Nordrhein-Westfalens schwarz-gelber Landesregierung erst 2007 geänderte Gemeindeordnung behindert den Wettbewerb auf den Energiemärkten. So jedenfalls lautet das Ergebnis eines von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens des Bochumer Verwaltungsrechtlers Martin Burgi. Stadtwerke haben demnach derzeit in NRW kaum Möglichkeiten mit den Angeboten der großen Energieversorger zu konkurrieren. Durch die 2007 geänderte Gemeindeordnung dürfen Stadtwerke nur im Einzelfall außerhalb der Gemeindegrenzen tätig werden. Um die Dezentralisierung der Energieversorgung und den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern, sollten die Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen mehr Handlungsspielraum und Rechtssicherheit erhalten. Im Gutachten wird deshalb die Aufhebung der Gebietsbeschränkungen gefordert.
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