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NetzsteckerKonzessionsverträge allgemein: Was Sie darüber wissen sollten

Grundsätzlich ist die kommunale Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe, Gemeinden können damit aber auch private Unternehmen beauftragen. Dazu schließen sie Verträge ab, bei denen einem Energieversorger (Konzessionsnehmer), das kommunale Stromnetz zeitweise überlassen wird.

 

Durch die Erteilung dieser Konzession wird dem Versorger das exklusive Recht eingeräumt, in einer Region bzw. Kommune (dem so genannten Konzessionsgebiet):

 

- Stromleitungen zu nutzen und/oder zu errichten und
- in alle Haushalte einer Kommune Strom zu verkaufen.

Im Gegenzug ist der Konzessionsnehmer verpflichtet:


- jeden an das Netz anzuschließen und zu versorgen
- aber auch anderen Energieversorgungsunternehmen die Netze zur Durchleitung gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.


Für die Erteilung dieser Konzession erhält die Gemeinde eine Gebühr – die so genannten Konzessionsabgaben. Sie bekommt sozusagen einen kleinen Teil der Gewinne, die mit dem Stromnetz erwirtschaftet werden können, der Großteil aber verbleibt beim Konzessionsnehmer. Die Konzessionsverträge laufen in der Regel 20 Jahre. Weil viele Städte und Gemeinden zu Beginn der neunziger Jahre Konzessionsverträge geschlossen haben, laufen sie bis 2014 flächendeckend aus – vielerorts aber auch jetzt schon. Dies eröffnet den Kommunen Handlungsspielräume, denn die Konzessionsverträge müssen nicht automatisch verlängert werden. Sie können neu ausgeschrieben werden, um für die Städte und Gemeinden bessere Bedingungen zu erreichen – oder die Energieversorgung kann auch zurück in öffentliche Hand überführt („rekommunalisiert“) werden. Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, das Ende eines Konzessionsvertrages spätestens zwei Jahre vorher öffentlich bekannt zu machen. Das Auslaufen des Vertrages muss im Bundesanzeiger bzw. im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

 

coverLeitfaden "Wir machen unseren Strom selbst. - Einfache Rezepte für neue Konzessionsverträge"
Unseren kurzen Leitfaden können Sie hier herunterladen. Er fasst die wesentlichen Punkte zum Thema Konzessionsverträge und direkte Demokratie zusammmen.

 

Musterkonzessionsvertrag
BürgerBegehren Klimaschutz hat zusammen mit den baden-württembergischen Landesverband der Grünen einen Musterkonzessionsvertrag erarbeiten lassen, in dem die Interessen der Kommunen nicht mehr hinter denen der Stromversorger zurückstehen. Den Musterkonzessionsvertrag können Sie hier herunterladen. Zu dokumentationszwecken wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns mitteilen, wo Sie den Musterkonzessionvertrag einsetzen.

 

Musteranfrage zum Strom-Konzessionsvertrag
Werden Sie selbst aktiv und fragen Sie Ihren Bürgermeister nach dem Strom-Konzessionsvertrag Ihrer Gemeinde. Bürgerbegehren Klimaschutz zeigt Ihnen, wie eine solche Anfrage aussehen sollte.

 

Nutzen Sie auch unsere Arbeitsblätter 1.3 - Konzessionsverträge und 1.4 - Handlungsoptionen bei auslaufenden Konzessionsverträgen.

 

Weitere Informationen:

Artikel "Rekommunalisierung der Energieversorgung - Chance und Risiken"

Artikel "Stadtwerke Renaissance - Angriff auf die Energie-Giganten"