Stiftung BürgerBegehren Klimaschutz

Stiftung BürgerBegehren Klimaschutz

Stiftung BürgerBegehren Klimaschutz

Die Bekämpfung der Klimakrise mit demokratischen Mitteln ist und bleibt eine Daueraufgabe. In den nächsten Jahrzehnten wird es darum gehen, Klimaneutralität zu erreichen und damit auch unsere Demokratie zu verteidigen und zu stärken. Der Stiftungsgedanke ermöglicht, einen Stiftungszweck auf Dauer zu fördern. Jahr für Jahr fließen die Erträge des eingesetzten Kapitals dem Stiftungszweck zu. Wir freuen uns, wenn Sie sich mit uns gemeinsam dafür einsetzen, Klimaschutz und Demokratie weiter voranzubringen.

Gründung

Ende 2022 wurde ein Stiftungsfonds unter dem Dach der GLS Treuhand e.V. gegründet, der direkt die Arbeit von BürgerBegehren Klimaschutz e.V. unterstützt. Unter dem Namen „Stiftung BürgerBegehren Klimaschutz“ soll er die Arbeit des Vereins auf lange Sicht fördern. Der Stiftungsfonds ist ein flexibles Instrument, eine Art „kleine Stiftung“. Jederzeit ist die Umwandlung in eine eigenständige Stiftung (Treuhandstiftung oder selbständige Stiftung) möglich.

So helfen Sie mit Ihrer Zuwendung

Spenden und Zustiftungen an den Stiftungsfonds können Sie steuerlich geltend machen. Sie haben verschiedene Zuwendungsmöglichkeiten.

  1. Freie Vermögensspende zum Verbrauch: Freie Vermögensspenden müssen im Gegensatz zu normalen Spenden nicht zeitnah verwendet werden. Freie Vermögensspenden dienen ebenso wie die Vermögensstock-Spenden dem Aufbau des Stiftungsvermögens. Sie fließen jedoch in einen verbrauchbaren Vermögensteil und können bei Bedarf auf längere Sicht aufgebraucht werden. Generell gilt für Spenden, so auch für diese, dass sie steuerlich geltend gemacht werden können. Bei einer Überweisung auf das Stiftungsfonds-Konto geben Sie im Verwendungszweck bitte „freie Vermögensspende“ an.
  2. Spende in den Vermögensstock: Spenden in den Vermögensstock (sog. Zustiftungen) erhöhen den Stiftungsstock, der auf Dauer zu erhalten ist. Für die Arbeit von BürgerBegehren Klimaschutz werden dann ausschließlich die Erträge verwendet. Steuerlich hat das für Sie den Effekt, dass Sie - zusätzlich zu Ihren Spenden - bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe geltend machen können, wenn gewünscht auch über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wenn Sie als Ehepaar eine Zustiftung leisten wollen, steht jedem Ehepartner der Höchstbetrag einzeln zu. Eine solche Vermögensstock-Spende ist ab einer Summe von 3.000 Euro möglich und bedarf vorab einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der GLS Treuhand e.V.
  3. Vermächtnisse und Erbschaften: Sie können in Ihrem Testament festlegen, den Stiftungsfonds „Stiftung BürgerBegehren Klimaschutz“ zu unterstützen. So können Sie Ihr Vermögen – oder einen Teil Ihres Vermögens – in den Stiftungsfonds einbringen. Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuern an.

Bankverbindung für Ihre Zuwendung

Wenn Sie uns unterstützen möchten, nutzen Sie bitte die Kontoverbindung des Stiftungsfonds für weitere Zustiftungen und Spenden.

Kontoinhaber: Dachstiftung für individuelles Schenken
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE54 4306 0967 0103 7008 00
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG in Bochum
Verwendungszweck: STF Stiftung BürgerBegehren Klimaschutz

Kontakt

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder darüber nachdenken, den Stiftungsfonds zu unterstützen. Wir freuen uns, wenn Sie sich gemeinsam mit uns für Demokratie und Klimaschutz einsetzen.

Ansprechpartner:innen
BürgerBegehren Klimaschutz e.V.:
Michael Efler
Tel. 030 92 25 09 19 oder 0173 961 04 54
efler@buerger-begehren-klimaschutz.de

GLS Treuhand:
Astrid Schröter
Tel.: 0234 5797 5227
Astrid.Schroeter@gls-treuhand.de

Ansprechpartner:innen

 

BürgerBegehren Klimaschutz e.V.:
Michael Efler
Tel. 030 92 25 09 19 oder 0173 961 04 54
efler@buerger-begehren-klimaschutz.de

 

GLS Treuhand:
Astrid Schröter
Tel.: 0234 5797 5227
Astrid.Schroeter@gls-treuhand.de

 

 

Kurz-Info

Informationen zum Stiftungsfonds:

jetzt herunterladen (PDF)