Klimaschutz ins Grundgesetz!

Klimaschutz ins Grundgesetz!

Für eine weitere Gemeinschaftsaufgabe im Artikel 91a GG

Die Kommunen spielen für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen eine zentrale Rolle. Aber oft fehlt es vor Ort an Geld und Personal. Eine Grundgesetzänderung könnte das ändern. Wenn Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgaben in Artikel 91a GG verankert werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten beteiligen.

 

Klimaschutz wird vor Ort gemacht – in den 11.000 Kommunen in Deutschland. Sie regeln die Versorgung der Menschen mit Strom und Wärme, bauen den öffentlichen Personennahverkehr aus und erstellen Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Doch dabei stoßen engagierte Menschen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft immer wieder auf Hürden. Selbst Klimaschutzmaßnahmen, die eine hohe Akzeptanz genießen, werden aufgrund fehlender Ressourcen vor Ort nicht umgesetzt. Im Video erklären wir anhand von Klimaschutzmanagerin Lisa aus dem fiktiven Ort Ratifingen, woran das liegt.

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Die Lösung

Bundestag und Bundesrat können Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu Gemeinschaftsaufgaben machen – durch eine Grundgesetzänderung, und zwar im Artikel 91a Art. 1 GG. Hier werden die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern festgelegt. Durch die Definition einer Gemeinschaftsaufgabe müssen diese bei der Rahmenplanung sowie Finanzierung mitwirken. Das ermöglicht den Kommunen eine systematische, langfristige Planung und sichert die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort. Bisherige Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz zielen auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ab.

So funktioniert's

Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag sowie im Bundesrat. Wir sorgen mit dir dafür, dass unsere Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe zunächst in die Wahlprogramme der Parteien und schließlich in den Koalitionsvertrag der nächsten Regierung kommt. Damit Kommunen ausreichend Geld und Personal für Klimaschutz bekommen, um unsere Lebensverhältnisse vor Ort entscheidend zu verbessern.

Aktuelle Aktivitäten

  • Über 700 Klimaschutzmanager*innen fordern: Klimaschutz ins Grundgesetz

    Berlin, den 29. November 2024 – Anlässlich der Umweltministerkonferenz in Bad…
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  • NRW-Petition "Klimaschutz muss kommunale Pflichtaufgabe werden"

    Die Parents for Future (Ortsgruppe Solingen) haben eine Petition an den…
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  • Online-Veranstaltung: Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz

    Termin: Dienstag, 3. Dezember, 18.00 - 19.30 Uhr Veranstaltungsort: online Die…
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  • Offener Brief der Klimaschutzmanager*innen

    Der Bundesverband Klimaschutz e.V. (BVKS) und BürgerBegehren Klimaschutz e.V. (BBK) organisieren…
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Fragen und Antworten (FAQ)

  • Ist Klimaschutz eine kommunale Pflichtaufgabe?
    Grundsätzlich gehört Klimaschutz bisher zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Das ist ein Problem, weil bei den Verhandlungen zum Finanzhaushalt Vorhaben im Bereich der freiwilligen Aufgaben meist zuerst für Kürzungen vorgeschlagen oder ganz gestrichen werden. Der Bund und einige Bundesländer haben daher bestimmte Aufgaben (z.B. Wärmeplanung) im Bereich des kommunalen Klimaschutzes zur Pflichtaufgabe gemacht. Übertragen die Länder den Kommunen Aufgaben, müssen sie ihnen auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen (Konnexitätsprinzip). In Niedersachsen finanziert das Land daher seit dem 1. Januar 2024 die kommunale Wärmeplanung und das Erstellen von Klimaschutzkonzepten in den Kommunen mit insgesamt 11,7 Millionen Euro pro Jahr (siehe Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG).
  • Was ist eine Gemeinschaftsaufgabe?
    Die Gemeinschaftsaufgabe umfasst notwendige Maßnahmen, die die Lebensverhältnisse in Deutschland entscheidend verbessern. Im föderalen System kann es passieren, dass einzelne Länder gemeinschaftlich relevante Aufgaben wegen unzureichender organisatorischer und finanzieller Ressourcen nicht (mehr) wahrnehmen können. Der Bund kann durch die Definition einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz die Länder unterstützen und bei der Rahmenplanung sowie Finanzierung der Aufgabe mitwirken. Bisherige Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz zielen auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ab.
  • Welche Rolle spielen die Kommunen beim Klimaschutz?

    Die 11.000 Kommunen in Deutschland sind zentrale Akteure im Klimaschutz, denn sie setzen die Klimaziele vor Ort um. Zum Beispiel regeln sie die Versorgung der Menschen mit Strom und Wärme, bauen den öffentlichen Personennahverkehr aus und erstellen Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

    Laut einer Studie des Umweltbundesamtes können allein mit der Umsetzung von 38 kommunalen Klimaschutzmaßnahmen rund 100 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden – das entspricht einem Siebtel aller bundesdeutschen Emissionen im Jahr 2020.

    Kommunen können zudem direkt und indirekt Einfluss nehmen, etwa im Bereich städtischer Infrastruktur oder kommunaler Unternehmen. Darüber hinaus sind Kommunen die Schnittstelle zu Bürger*innen, der lokalen Wirtschaft, Religionsgemeinschaften oder sozialen und kulturellen Einrichtungen.

  • Was hat die Verankerung im Grundgesetz mit der Finanzierung zu tun?

    Für Klimaschutz und Klimaanpassung braucht es vor Ort ausreichend Personal sowie Investitionen in die Infrastruktur. Derzeit hängt die Finanzierung von Maßnahmen von der finanziellen Lage der jeweiligen Kommune ab. Fördermittel des Bundes und der Länder geben wichtige Anreize, sind jedoch zeitlich begrenzt und binden wiederum personelle Ressourcen für die Beantragung. Ohne eine verfassungsrechtliche Grundlage darf der Bund die Kommunen nicht direkt finanzieren.

    Eine Grundgesetzänderung sichert eine systematische, langfristige Planung und Umsetzung vor Ort und schafft gleiche Ausgangsbedingungen für alle Kommunen, da der Bund und die Länder sich an der Finanzierung beteiligen müssen.

  • Was ist für eine Grundgesetzänderung nötig?
    Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich.
  • Wer unterstützt die Forderung?
    Neben BürgerBegehren Klimaschutz e.V. unterstützen folgende Organisationen die Forderung: GermanZero, Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften IG BAU und ver.di, die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, das Klima-Bündnis, der Bundesverband Klimaschutz (BVKS), das Institut für Kirche und Gesellschaft, Misereor, der Deutsche Juristinnenbund (djb) und WWF Deutschland.

Publikationen zur Gemeinschaftsaufgabe

difu (2024): Machbarkeitsstudie "Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz"

Klima-Bündnis (2024): Diskussionspapier "Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe"

DPZ/RIFS Potsdam (2024): Unsere Energiewende? Wie Beteiligung vor Ort die Transformation gestaltbar macht

Dr. Roda Verheyen (2023): Rechtsgutachten "Kommunaler Klimaschutz im Spannungsfeld zwischen Aufgabe und Finanzierung"

Anhörung im Bundestag zur Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung (8.11.2023)

Pressematerialien zum Download

FactSheet 'Klimaschutz ins Grundgesetz'

Pressemitteilung 29.11.2024: 700 Klimaschutzmanager*innen fordern: Klimaschutz ins Grundgesetz

Foto: Übergabe des Offenen Briefs an Umweltministerinnen Steffi Lemke und Katrin Eder ©️ BürgerBegehren Klimaschutz e.V., Christoph Schnüll

Foto: Gespräch zum Offenen Brief mit Umweltministerinnen Steffi Lemke und Katrin Eder ©️ BürgerBegehren Klimaschutz e.V., Christoph Schnüll

Pressemitteilung 21.05.2024: Zum 75-jährigen Jubiläum – Die Zeit ist reif für Klimaschutz im Grundgesetz!

Foto: Klimaschutz ins Grundgesetz. ©️ BürgerBegehren Klimaschutz e.V., Robert Boden

Foto: Klimaschutz ins Grundgesetz. ©️ BürgerBegehren Klimaschutz e.V., Robert Boden

Foto: ©️ BürgerBegehren Klimaschutz e.V., Robert Boden