CDU, CSU und SPD haben am 9. April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin enthalten ist ein Prüfauftrag für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz. BürgerBegehren Klimaschutz e.V. hatte die Einführung zuletzt mit einer Petition an die Parteispitzen gefordert, die über 102.000 Menschen unterschrieben haben.
Die zukünftige Regierung möchte die Verankerung von Naturschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz prüfen. Die Umsetzung wäre ein wichtiger Schritt, um die Kommunen bei den notwendigen Maßnahmen finanziell unterstützen zu können. Mit einer bürokratiearmen Ausgestaltung und ausreichenden finanziellen Mitteln von Bund und Ländern bietet eine neue Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a, Abs. 1 Grundgesetz einen langfristigen und stabilen Rahmen für kommunale Klimainvestitionen. Jedoch muss auch Klimaschutz berücksichtigt werden. Die Kommunen tragen einen entscheidenden Teil zur Erreichung der Klimaziele bei und brauchen daher auch eine solide Finanzierungsgrundlage für Maßnahmen in den Bereichen Energie, Wärme und Verkehr.
Ein Prüfauftrag sollte schnell erledigt sein. Bereits im vergangenen Herbst hat das Bundesumweltministerium ein Gutachten zu Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes durch Bund und Länder vorgelegt.
BürgerBegehren Klimaschutz e.V. wird sich mit anderen Organisationen dafür einsetzen, dass das Anliegen in der Legislaturperiode zügig angegangen wird. Für eine Grundgesetzänderung braucht es zwar eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag sowie im Bundesrat. Jedoch hatten die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und die Linken die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung im Wahlprogramm.
Foto: Björn Obmann
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