Schleswig-Holstein: Bürgerentscheide erfolgreich verteidigt
Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“ hat am 15. Mai 2024 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit den schleswig-holsteinische Regierungsfraktionen von CDU und Grünen eine Einigung verkündet, die das Instrument Bürgerentscheid auch in Zukunft möglich macht. BürgerBegehren Klimaschutz hat die Initiative als Bündnispartner unterstützt.
Eine im März 2023 beschlossene Gesetzesreform hatte die Bedingungen für Bürgerentscheide deutlich erschwert. Bei einer mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen Bauleitplanung wurden Bürgerbegehren generell unzulässig – eine massive Einschränkung für die Möglichkeit demokratischer Mitbestimmung der Bevölkerung. Gegen diese Beschneidung direkter Demokratie formierte sich ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Oppositionsparteien SPD und SSW. Der nun mit der Landesregierung gefundene Kompromiss ist dabei ein großer Erfolg für die Volksinitiative, die zwischen April und September letzten Jahres 27.595 Unterschriften gesammelt hatte.
Die Kerninhalte des Kompromisses lauten:
- Die bisherige Regelung, nach der die Aufstellung einer Bauleitplanung, die in der kommunalen Vertretung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, nicht mehr mit einem Bürgerbegehren begangen werden kann, wird gestrichen.
- Bei einem Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Bauleitplanung gelten jedoch höhere Quoren als für übrige Bürgerbegehren. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 15 Prozent, mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 Prozent und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 7,5 Prozent.
- Die Quoren bei einem Bürgerentscheid zur Aufstellung einer Bauleitplanung werden ebenfalls deutlich erhöht. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 30 Prozent (vorher 20 Prozent), bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 20 Prozent (vorher 16 Prozent) und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 15 Prozent (vorher 10 Prozent).
- Die Initiatorinnen und Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen nicht mehr bei der Einreichung eine von der Gemeinde erstellte Kostenschätzung vorlegen, sondern diese muss erst in der schriftlichen Information zur Abstimmungsbenachrichtigung enthalten sein.
Positive Worte fanden alle beteiligten Akteure den Prozess der Kompromissfindung, so auch die Bundesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie e.V., Claudine Nierth:
„Die Einigung ist ein positives Signal für die Demokratie! In Zeiten starker Polarisierung sind Politik und Initiative aufeinander zugegangen und haben miteinander gesprochen. Das ist, was die Demokratie heute am Allermeisten stärkt.“
Ein Erfolg also nicht nur für die Volksinitiative, sondern auch für die Demokratie im Allgemeinen.
Foto: Initiative 'Rettet den Bürgerentscheid'
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