Die Wärmeplanung kann starten!
Letzte Woche wurde das “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” (WPG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Damit kommt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) jetzt das zweite wichtige Gesetz für die Wärmewende auf den Weg. Das Wichtigste auf einen Blick.
Status Quo und Ziel
Die Wärmeversorgung verbraucht in Deutschland etwa die Hälfte der Endenergie. Mit den beiden Gesetzen schafft die Bundesregierung also wichtige Rahmenbedingungen für die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen. Mit dem GEG (flankiert von der Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG) wurden zuerst Maßnahmen und Förderungen für individuelle Lösungen im Wohngebäudesektor, die das Ende des Betriebs von Gas- und Ölheizungen einleiten sollen, beschlossen. Mit dem WPG werden die Weichen für kommunale Lösungen geschaffen. Sprich: für Wärmenetze mit klimaneutraler Wärme, die ganze Wohnquartiere versorgen. Dabei kommt die kommunale Wärmeplanung ins Spiel, die durch das Gesetz flächendeckend eingeführt wird. Zudem werden Vorgaben beschlossen, wie die bestehenden Wärmenetze auf klimaneutrale Energiequellen umgestellt werden sollen.
Die Wärmepläne sollen bis spätestens 30.6.2028 (für Kommunen ab 100.000 Einwohner:innen bis 30.6.2026) entwickelt werden. Allerdings können sie hinausgezögert werden, wenn sie “komplexe Maßnahmen” vorsehen. Einen Anschluss- und Benutzungszwang an und von Wärmenetzen wird es nicht geben. Verbraucher*innen können sich also auch für individuelle Lösungen wie Wärmepumpen entscheiden. Ihr Einbau in Wärmenetzgebieten wird durch das neue Gesetz dafür verteuert.
Abschwächung des Wärmeplanungsgesetzes
Von Seiten der Umweltverbände wurde gefordert, dass die Vorgaben, bis wann die Wärmenetze mit klimaneutralen Energiequellen gespeist werden sollen, verbindlicher werden. Von Verbraucherschützern und Wohnungsverbänden wurde dagegen weniger Zwang und mehr Technologieoffenheit gefordert. Zwar ist das Ziel des Gesetzes nach wie vor, dass die Wärmenetze bis 2030 zu 50% mit erneuerbarer Wärme beliefert werden. Dies ist aber nur ein unverbindlicher bundesweiter Mittelwert - die verbindliche Vorgabe liegt tatsächlich nur bei 30% erneuerbarer Energie und wurde damit im Verlauf der Gesetzesberatungen abgeschwächt. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination daraus gespeist werden. Schließlich ist nun auch die Nutzung von Biogas als Wärmequelle länger zulässig als im ursprünglichen Entwurf. Anstatt nur bis 2028, jetzt bis 2030.
Wärmeplanung jetzt
Trotz aller Abschwächungen stellt das WPG nun gemeinsam mit dem GEG und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Weichen für die Wärmewende. Es muss jetzt durch die Bundesländer durch Gesetze oder Verordnungen umgesetzt werden. Dann müssen alle Kommunen eine verpflichtende Wärmeplanung angehen. Dafür ist es für Kommunen essentiell, die Wärmeplanung proaktiv anzugehen und mit gut gemachter Bürgerbeteiligung zu verbinden. Damit die Transformation hin zu klima-resilienten und zukunftsfesten Orten erfolgreich gelingt und alle Bürger*innen mitnimmt. Was es dabei zu beachten gibt, haben wir in unserem Leitfaden beschrieben. Diesen stellen wir auch gerne in Kommunen vor und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Wir verfolgen die Entwicklungen zum Wärmeplanungsgesetz auf jeden Fall weiter. Auch in unserer Seminarreihe 'Wärme vor zwölf' greifen wir das Thema auf. Alle Infos dazu gibt es hier.
Anfragen gern an Anna Welz, welz@buerger-begehren-klimaschutz.de.
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