Superblocks anstoßen

Superblocks anstoßen

Mach dein Viertel zum Superblock

Viele Menschen wünschen sich weniger Verkehr und mehr Raum für Grünflächen sowie nachbarschaftliche Begegnungen. Das erfüllt das Konzept der "Superblocks" aus Barcelona, wo ganze Stadtteile mittlerweile verkehrsberuhigte Zonen sind. In Berlin wurden nach diesem Vorbild mittels Einwohneranträgen und Bürgerbegehren schon fast 30 sogenannte "Kiezblocks" beschlossen.

Ein Superblock ist ein Wohngebiet ohne Kfz-Durchgangsverkehr, durch Maßnahmen wie Einbahnstraßen, Sackgassen oder sogenannte „Modalfilter“. Das sind Straßensperren wie Poller oder Blumenkübel, die den Fuß- und Radverkehr durchlassen, den Autoverkehr aber seitlich aus dem Viertel hinaus lenken. Zusätzlich können Tempolimits oder Spielstraßen angeordnet werden, um die Sicherheit und Lebensqualität im Viertel zu steigern.

Superblock in Barcelona mit Pflanzenkübel und Fahrrad
Superblock in Barcelona

Aktiv werden

Trotz hoher Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Unterstützung seitens der Bezirksämter und Gemeindevertretungen ist die Umsetzung und Weiterentwicklung von Superblocks mit einigen Hürden verbunden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene schränken den Spielraum der Kommunen in der Verkehrsplanung ein.

Initiativen und Bürger*innen können dennoch Einwohneranträge oder Bürgerbegehren starten, um das Konzept "Superblocks" bekannt zu machen und erste Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Die rechtliche Zulässigkeit muss jeweils genau anhand der gewünschten Forderungen geprüft werden und kann sich auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Gemeinsam mit Changing Cities e.V. haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Rahmenbedingungen für Superblocks und die Einführung mittels Bürgerbegehren erläutert. Die wichtigsten Kernpunkte haben wir euch in einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zusammengefasst.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

  • Was ist ein Superblock/Kiezblock?

    Der Begriff "Superblock" wurde in Barcelona geprägt und bezieht sich auf einen Straßenblock von etwa 400 x 400 Metern oder neun Häuserblöcke. Innerhalb eines Superblocks haben Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und der öffentliche Nahverkehr Vorrang vor dem Autoverkehr. Der Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen wird deutlich reduziert.

    Um den Begriff "Superblock" zu definieren, zu schützen und bundesweit weiterzuentwickeln, hat die Fachgruppe Standards für die Mobilitätswende (FGSM) bei Changing Cities e.V. Mindeststandards erarbeitet.

    In Berlin werden die neu gestalteten Straßenblöcke als "Kiezblocks" bezeichnet.

  • Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren – Welches Instrument eignet sich?
    Bürgerbegehren:

    Die Straßenverkehrsordnung stellt hohe Anforderungen an die Errichtung von Sperrpfosten, Zebrastreifen, Einbahnstraßen und das Parkraumanagement. Das erschwert die Formulierung einer rechtlich zulässigen Fragestellung für ein Bürgerbegehren und insbesondere die Durchsetzung aller Standards von Superblocks. Grundsatzentscheidungen zur Einführung von Superblocks oder die Forderung von Konzepten oder Machbarkeitsstudien sind aber durchaus möglich. Einzelne konkrete Maßnahmen können ebenfalls Teil eines Bürgerbegehrens sein. Das muss aber individuell geprüft werden.

    Einwohnerantrag:

    Wesentlich einfacher ist die Anregung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch einen Einwohnerantrag. Die Hürden für die möglichen Forderungen sowie die Unterschriftenquoren sind niedriger als bei einem Bürgerbegehren. Es kommt zwar nicht zu einer verbindlichen Abstimmung, aber der Gemeinde- oder Stadtrat muss das Thema öffentlich behandeln und in manchen Bundesländern auch einen Beschluss dazu fassen. In Hessen und Hamburg gibt es das Instrument "Einwohnerantrag" leider nicht.

  • Wie kann eine Abstimmungsfrage für ein Bürgerbegehren aussehen?

    Die Fragestellung wird so formuliert, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Das Ziel des Bürgerbegehrens muss deutlich erkennbar sein, daher konkretisiert euer Anliegen durch quantitative und zeitliche Vorgaben. Es dürfen keine verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten entstehen. Tipp: Es empfiehlt sich, auf bereits bestehende Verkehrskonzepte Bezug zu nehmen und bereits vor Ort genutzte (Fach-)Begriffe zu verwenden.

    Folgende Bürgerbegehren sind bereits für zulässig erklärt worden:
    • Sind Sie dafür, dass die Neustadt zwischen Regierungsstraße / Rosengasse und Bischof-Sailer-Platz zur Fußgängerzone wird? (Landshut, Bayern)
    • Wollen Sie, dass der Bereich von den Kurhaus-Kolonnaden inklusive der Fieser-Brücke bis zur Unteren Sophienstraße und die Kreuzstraße zur Fußgängerzone wird? (Baden-Baden, Baden-Württemberg)
    • Soll die gesamte Feldschmiede wieder eine Fußgängerzone werden, in der nur Lieferverkehr zu festgesetzten Zeiten zulässig ist, damit der frühere Zustand vor Öffnung der Straße für den KFZ-Verkehr wieder hergestellt wird (Itzehoe, Schleswig-Holstein)
  • Kann die Fragestellung im Laufe der Unterschriftensammlung geändert werden?

    Korrekturen von Rechtschreibfehlern, Rechenfehlern und anderen offensichtlichen Ungenauigkeiten haben keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

    Inhaltliche Änderungen müssen abgewogen werden. Es ist entscheidend, dass die Änderungen sich innerhalb des Rahmens bewegen, für die Bürger*innen bereits unterschrieben haben. Eine Ausweitung des Abstimmungsgegenstands ist unzulässig und erfordert ein neues Bürgerbegehren.

    Während des Zeitraums zur Unterschriftensammlung kann es vorkommen, dass Teile des Bürgerbegehrens aus verschiedenen Gründen teilweise obsolet werden. Dann kann eine Anpassung erfolgen, jedoch muss der Kern der Entscheidung erhalten bleiben.

    Eine ausdrückliche Genehmigung zur inhaltlichen Änderung ist nicht erforderlich, sollte jedoch mit der Verwaltung abgestimmt werden.

  • Was sind vermeidbare Fehler bei der Zulässigkeitsprüfung?
    Zuständigkeit:

    Der Gemeinde- oder Stadtrat muss für das Anliegen zuständig sein, es darf sich also nicht um eine Landes- oder Bundesangelegenheit handeln. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung können auf der Grundlage von drei Gesetzen eingeführt werden, dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den landesrechtlichen Straßengesetzen. Einzelentscheidungen, die auf der StVO beruhen, sind für Bürgerbegehren grundsätzlich nicht zugänglich. Bei Mischaufgaben (StVO und Landesstraßengesetze) sind sich Jurist*innen uneinig. Generell haben Maßnahmen, die auf den Landesstraßengesetzen beruhen, rechtlich die besten Chancen.

    Anliegen und Fragestellung:

    Eine Fragestellung ist unzulässig, wenn sie sich nicht auf eine konkrete Sachentscheidung bezieht, sondern lediglich eine unverbindliche Meinungsäußerung oder die Unterstützung bestimmter Anliegen suggeriert. Außerdem müssen die Forderungen eindeutig sein. Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, wenn die beschriebenen Schritte nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen.

    Kopplungsverbot:

    Das Kopplungsverbot ist vor allem in der bayerischen und niedersächsischen Rechtsprechung verankert. Es besagt, dass mehrere Anliegen nicht in einem Bürgerbegehren behandelt werden dürfen. Beispielsweise gilt das für Verkehrsprojekte, deren Maßnahmen historisch, stadtplanerisch sowie haushaltsplanerisch unabhängig voneinander entwickelt wurden und jede Maßnahme für sich eine eigene Wirksamkeit hat. Entscheidend ist, ob die Teilaspekte nach objektiver Beurteilung eng miteinander zusammenhängen und eine einheitlich abgrenzbare Materie bilden. Eine Verknüpfung durch ein gemeinsames allgemeines Ziel reicht nicht aus.

  • Gibt es in meiner Stadt schon eine Superblock-Initiative?

    Deutschlandweit sind in fast 30 Städten bereits Superblock-Initiativen gestartet.

    In eurem Viertel gibt es noch keine Initiative? Kein Problem! Wir unterstützen euch gerne!

    Kostenlose Beratung anfragen

     

  • Wie starte ich eine eigene Superblock-Initiative?

    Jede Kampagne beginnt mit einer kleinen Gruppe von Menschen, die etwas bewegen will. Bei einem ersten Treffen werden gemeinsam Ideen und Anregungen gesammelt, wo am meisten Handlungsbedarf besteht. Antworten auf folgende Fragen sind hilfreich:

    • Welcher Bereich gehört genau zum Wohnviertel?
    • Welche Hauptstraßen begrenzen diesen Bereich?
    • Durch welche Straßen fließt der meiste Durchgangsverkehr?
    • Wo befinden sich Orte mit Verkehrsteilnehmer*innen, die besonders geschützt werden müssen, etwa Kinder und ältere Menschen?
    • Wo gibt es Orte wie Krankenhäuser oder Feuerwachen, die für Rettungsfahrzeuge erreichbar sein müssen?

    Mehr zur Starterphase (Gruppe gründen, Recherche, Bündnis bilden) gibt es in unserem Handbuch "Klimawende von unten".

  • Wie schaffe ich Akzeptanz für einen Superblock?

    Bei einer offenen Versammlung könnt ihr eure Nachbar*innen das Konzept "Superblock" vorstellen und von den Vorzügen erzählen. Mit einem Superblock wird beispielsweise mehr Platz für Grünflächen, zum Spielen und für Begegnungen geschaffen.

    Aktionen wie temporäre Fußgängerzonen bzw. Spiel- und Nachbarschaftsstraßen sind gut geeignet, den Straßenraum versuchsweise neu erlebbar zu machen und unterschiedliche Gruppen ins Gespräch zu bringen.

Materialien

IKEM (2024): Superblocks - Handlungsleitfaden für Bürgerbegehren

IKEM (2024): Rechtsgutachten zu Superblocks

FGSM (2023): Standards zur Umsetzung von Superblocks

Unterstützung für lokale Initiativen

Ihr wollt einen Einwohnerantrag stellen und sucht Unterstützung? Oder braucht ihr Tipps, wie man Unterschriften sammelt und erfolgreich mit der Stadtverwaltung verhandelt? Sucht ihr Kontakt zu erfolgreichen Initiativen? Wir unterstützen euch gerne!

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Fotos: Marek Lumi und Pedro Correia / Unsplash