Im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird derzeit über die Änderung einiger Vorschriften auf kommunaler Ebene diskutiert. Schleswig-Holstein war und ist eines der Bundesländer mit verhältnismäßig bürgerfreundlichen Regelungen der direkten Demokratie und hat phasenweise sogar eine Vorreiterrolle eingenommen auf diesem Gebiet. Würde die angestrebte Gesetzesänderung verwirklicht, würde Schleswig-Holstein sich im Vergleich zu anderen Bundesländern erheblich verschlechtern, was die kommunalen Regelungen der direkten Demokratie betrifft. Dr. Michael Efler (Vorstand von BürgerBegehren Klimaschutz e.V.) hat zu dem Gesetzesentwurf eine Stellungnahme verfasst.

Die Stellungnahme geht nur auf die Veränderung der Gesetzgebung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Artikel 1 Nummer 1 und in Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzentwurfes ein.