Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt nach fast vier Jahren Stillstand nun endlich den Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei. Im Fokus steht die Frage, ob das geplante Volksbegehren zulässig ist. Der Senat hat Zweifel, ob die angestrebten Veränderungen für weniger Autos im Berliner S-Bahn-Ring in seiner Zuständigkeit liegen und verhältnismäßig sind.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ab. Fahren und Parken soll nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch eingeschränkt zulässig sein. Privatpersonen bekommen ein Kontingent von zwölf Fahrten pro Jahr. Sonderregelungen sind unter anderem für die Polizei, den Lieferverkehr und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vorgesehen.
Während der dreieinhalbstündigen Verhandlung blieb offen, welche Entscheidung die Verfassungsrichter*innen in den nächsten Wochen verkünden werden. Sowohl der Senat als auch die Initiative wurden mit kritischen Fragen konfrontiert.
Ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsanwalts Prof. Dr. Remo Klinger bestätigte bereits, dass das Gesetz für „gemeinwohlorientierte Straßennutzung“ keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthalte.
Gibt das Verfassungsgericht grünes Licht, könnte die zweite Unterschriftensammlung noch im Sommer 2025 beginnen. In vier Monaten sind dann 175.000 gültige Unterschriften nötig, damit alle wahlberechtigten Berliner*innen über das Gesetz für eine gemeinwohlorientierte Straßennutzung abstimmen können.
Foto: Michaela Zimmermann
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