Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei am 25. Juni 2025 für rechtlich zulässig erklärt! Wenn das Berliner Abgeordnetenhaus dennoch gegen den Gesetzentwurf der Initiative entscheidet, müssen innerhalb von 4 Monaten 175.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Dann kann es zum Volksentscheid in Berlin kommen.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ab. Fahren und Parken soll nach einer Übergangszeit von vier Jahren nur noch eingeschränkt zulässig sein. Privatpersonen bekommen ein Kontingent von zwölf Fahrten pro Jahr. Sonderregelungen sind unter anderem für die Polizei, den Lieferverkehr und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vorgesehen.
Ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsanwalts Prof. Dr. Remo Klinger bestätigte bereits vor dem Beschluss des Gerichthofes, dass das Gesetz für „gemeinwohlorientierte Straßennutzung“ keine verfassungsrechtlichen Verstöße enthalte.
Nun beginnt bald die zweite Unterschriftensammlung. In vier Monaten sind dann 175.000 gültige Unterschriften nötig, damit alle wahlberechtigten Berliner*innen über das Gesetz für eine gemeinwohlorientierte Straßennutzung abstimmen können.
Foto: Michaela Zimmermann
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