Wärmeplanungsgesetz rückt näher!

  31. August 2023 Aktuelles

Neue Weichen für die Klimawende in Kommunen?

Am 16.8. hat das Bundeskabinett das Wärmeplanungsgesetz beschlossen, das wegweisende Veränderungen in der Wärmeversorgung einläutet. Es fordert verpflichtende kommunale Wärmeplanungen in allen Gemeinden bis 2028 und gibt klare Richtlinien für den Ausbau erneuerbarer Wärmequellen vor. Was heißt das jetzt für die Klimawende in den Kommunen? Und wie wird die Bevölkerung dabei eingebunden? Eine Einordnung.

Am 16.8. hat das Bundeskabinett das Wärmeplanungsgesetz beschossen. Damit können jetzt die parlamentarischen Beratungen beginnen. Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, dass es bis zum 30.6.2028 in jeder Kommune eine kommunale Wärmeplanung geben muss, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.6.2026. Die Verpflichtungen richten sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht direkt an die Kommunen, sondern an die Bundesländer, die wiederum eigene Regelungen erlassen müssen.

Die Wärmeplanung wird damit erstmals auf Bundesebene konkret definiert als „eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme […] und die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.

Die Wärmeplanung soll nach einem gestuften Verfahren ablaufen, bei dem eine Eignungsprüfung, eine Bestands- und Potenzialanalyse, die Beschreibung eines Zielszenarios sowie die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie vorgenommen werden müssen.

Erstmals ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Wärmeplanung verpflichtend, wobei hier insbesondere Stakeholder, Wärmenetzbetreiber und Wärmeproduzenten gemeint sind. Erst aus der Begründung ergibt sich, dass auch alle Bürger:innen der Kommune zu beteiligen sind. Nähere Vorgaben werden hierzu nicht gemacht. Wir begrüßen grundsätzlich, dass Bürger*innen bei der Wärmeplanung stärker eingebunden werden sollen. Wichtig ist hier ein gutes Zusammenspiel aller Stakeholder*innen und die Wahl der richtigen Beteiligungsform. Einige Vorschläge dazu haben wir im Leitfaden „So gelingt die kommunale Wärmeplanung: nachhaltig, sozial und partizipativ" gemacht.

Zum Leitfaden

Auch für Betreiber von bestehenden Wärmenetzen gibt es jetzt Vorgaben. Sie müssen einen bestimmten Mindestanteil von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme in ihre Netze einspeisen. Ausgerechnet diese Verpflichtung ist aber bereits vor dem Kabinettsbeschluss verwässert worden. So war z.B. ursprünglich vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 eine Quote von mindestens 50% eingespeister Wärme aus erneuerbaren Wärmequellen bzw. unvermeidlicher Abwärme erreicht werden muss. Diese Vorgabe ist auf 30% gesenkt worden, was die Durchschlagskraft des Gesetzes erheblich schwächen wird.  Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist sogar zu befürchten, dass es ähnlich wie beim Gebäudeenergiegesetz zu weiteren Verschlechterungen kommt. Eine Verschiebung der Umsetzungsfristen wird beispielsweise schon ins Spiel gebracht.

Dem Wärmeplanungsgesetz kommt auch deshalb eine große Bedeutung zu, weil die Auslösung von Pflichten aus dem Heizungsgesetz (bzw. GEG)  in den meisten Fällen an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung gekoppelt ist. Für diese wiederum gibt es bisher nur in einigen Bundesländern entsprechende Vorgaben. Genau das ändert sich jetzt.

Wir verfolgen die Entwicklungen zum Wärmeplanungsgesetz auf jeden Fall weiter. Auch in der Fortsetzung unserer Seminarreihe 'Wärme vor 12' greifen wir das Thema auf. Alle Infos dazu gibt es hier. 

Wichtig für alle Kommunen ist: Die kommunale Wärmeplanung wird kommen und sollte JETZT angeschoben werden. Es ist eine große Chance für den Klimaschutz. Was dabei zu beachten ist, haben wir in unserem Leitfaden beschrieben. Wir stellen den Leitfaden auch gerne in Kommunen vor und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Anfragen gern an Anna Welz, welz@buerger-begehren-klimaschutz.de.

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