Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz - Das Grundgesetz und die Frage der Finanzierung

  10. Dezember 2024 Aktuelles, Archiv, Veranstaltungen

Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz – Das Grundgesetz und die Frage der Finanzierung

Ein Rückblick auf die Online-Veranstaltung am 03. Dezember 2024 mit Alice Balbo, Gudrun Heute-Bluhm und Dr. Roda Verheyen.

Den Kommunen fehlt das Geld - steigende Preise, geringere Einnahmen, es wird knapp in den Haushalten. Besonders im Bereich Klimaschutz und -anpassung fehlen vielmals nötige Gelder. Ein Lösungsansatz für die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes wäre eine Grundgesetzänderung, die Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe definiert und damit zusätzliche Finanzierung von Bund und Ländern ermöglicht. Darüber diskutierten unsere Podiumsgäste bei unserer Veranstaltung „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz – Das Grundgesetz und die Frage der Finanzierung“, gemeinsam organisiert mit dem BVKS.  

An sich wird kommunaler Klimaschutz schon vom Bund gefördert. Allerdings „leider nicht effizient“, erklärt Gudrun Heute-Bluhm, Bundesvorstandsmitglied der KlimaUnion e.V. und ehemalige Bürgermeisterin Lörrachs. Für jede kleine Maßnahme werde ein Förderprogramm angeboten, den Kommunen fehlen oftmals die Kapazitäten für die komplizierte Antragsstellung und gleichzeitig versickere das Geld bei der Verwaltung der Programme. Werden Förderungen bewilligt, so entstehen damit oft nur befristete, unsichere Personalstellen - langfristige Planung und Durchführung von Klimaschutz ist damit für viele Kommunen fast unmöglich.

Dabei stehen diese durchaus in der Pflicht, das Klima zu schützen und haben „einen Riesen Batzen Kosten vor der Nase“, meint Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Kosten, für die das Grundgesetz im Moment keine ausreichende Möglichkeit biete, sie zu bewältigen, ein Riesenproblem für den Klimaschutz und unsere Demokratie. Eindeutig für sie: „Das Recht muss sich anpassen“.

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Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe

Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG sind besonders intensive Aufgaben, die das gesamte Land betreffen. Bei diesen darf auch der Bund den Kommunen Gelder zuschießen und nicht nur über Förderprogramme unterstützen. Würden Klimaschutz und -anpassung als solche definiert, dann könnten sowohl Bund, als auch Länder, langfristig planbare Mittel für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen verteilen, so erklärt es Dr. Verheyen.

„Wir brauchen für diese wichtigen Aufgaben mehr Geld im System“ stellt Alice Balbo, Referentin des Deutschen Städtetags, fest. Für eine lebenswerte Zukunft brauche es einiges mehr an Investitionen, die neuen Gelder müssten also über die aktuellen Summen der Fördermittel hinaus gehen.

Dieser Ansatz könnte zu einem Klimaschutzfonds, finanziert durch Bund und Länder, führen, schlägt Heute-Bluhm vor. Darüber hätten die Kommunen jeweils ein festes Budget, welches sie flexibel und ohne unnötige Bewilligungsbürokratie für Aufgaben des Klimaschutzes ausgeben könnten.

Pragmatische Lösungen sind gefragt

Wie konkret diese Aufgaben definiert werden sollten, ist aber noch nicht eindeutig. Alice Balbo plädiert für einen möglichst großen Spielraum in den Kommunen. Es brauche einen definierten Rahmen, der den Kommunen ausreichend Anhaltspunkte bietet, gleichzeitig der Kommunalen Selbstverwaltung auch genug Freiräume lässt. Welche Maßnahmen vor Ort umsetzbar und nötig sind, könnten die Kommunen selbst am besten einschätzen. „So wenig konkret wie möglich, aber doch so konkret wie nötig“ sollten die Aufgaben definiert sein, so fasst es Dr. Roda Verheyen zusammen.

 

Einig sind sich die Panelgäste besonders in ihrer Hoffnung auf eine pragmatische Lösung für die aktuell drastische Situation. In den Kommunen wird es immer enger mit dem Geld und deutlich wird: für einen handlungsfähigen Staat und die Einhaltung der Klimaziele braucht es dringend neue Lösungen – wie etwa die Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz.

 

Eine gemeinsame Veranstaltung von

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